Finanzamt erhält Regeln für vom Arbeitgeber bezahltes Studium

Wenn der Arbeitgeber für einen Angestellten die Studienkosten übernimmt, interessiert das auch das Finanzamt. Das Bundesfinanzministerium (BMF-Schreiben vom 13. April 2012, BStBl. 2012 I S. 531) hat einem Bericht von steuerrat24.de zufolge jetzt entschieden, wann die Kostenübernahme steuerpflichtig ist.

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