Rechtstipp: Beim Musikhören kommt es auf die Lautstärke an

Radfahren mit Kopfhörern ist keineswegs verboten. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Bremen hin. "Beim Radfahren ist es erlaubt, Musik zu hören - auch mit Kopfhörern", sagt ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn: "Entscheidend dabei ist die Lautstärke." Laut Straßenverkehrsordnung seien Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt werde.

Räume nicht überheizen

Schon kleine Änderungen im Heizverhalten erzielen eine große Wirkung. Viele Menschen überheizen ihre Wohnungen. Mit der Senkung der Raumtemperatur um drei Grad Celsius würden sie rund 18 Prozent Heizkosten sparen. Und das, ohne zu frieren. "Im Wohnzimmer sind 20 Grad komfortabel, 23 Grad wären zu viel", sagt Claudia Rist vom Landesprogramm Zukunft Altbau in Baden-Württemberg.

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