Restschuldversicherung darf Zahlung bei Berufsunfähigkeit einstellen

Sehen die Versicherungsbedingungen einer Restschuldversicherung vor, dass keine Leistungen mehr ausgezahlt werden müssen, wenn Berufsunfähigkeit festgestellt wird, dann darf die Versicherung die Zahlungen im Ernstfall auch einstellen. Dabei spielt es nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Osnabrück (Aktenzeichen: 52 C 102/12) keine Rolle, ob der Versicherte auf dem Arbeitsmarkt arbeiten könnte.

Versicherte müssen Fragen zur Gesundheit ehrlich beantworten

Wird ein Verbraucher bei Abschluss des Versicherungsvertrags nach seinem Gesundheitszustand befragt, muss er die ausdrücklich gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Wird er zudem gefragt, ob ihm sonst noch etwas fehle, muss er offenbaren, dass er behindert und partiell taub ist sowie eine Schilddrüsenüberfunktion festgestellt wurde, die dauerhaft behandelt werden muss.

Bei Regulierung von Hagelschäden am Auto ist Vorsicht geboten

Der Herbst ist da und mit ihm auch die Herbststürme. Mögliche Folgen für Autofahrer sind Hagelkörner und verbeulte Autos. Trifft es das eigene Auto, stellt sich die Frage, ob diese Schäden versichert sind. Im nächsten Schritt geht es darum, welche Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommt.

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