Intensiv-Pflegedienst geht über reine Wohnungsnutzung hinaus
Der Betrieb eines Intensiv-Pflegedienstes in einer Wohnung geht über die reine Wohnungsnutzung hinaus. Das entschied das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen: 202 C 1/12). Die anderen Wohnungseigentümer können daher die Vermietung zu diesem Zweck untersagen.
Rohbauten vor Nässe und Frost schützen
Rohbauten müssen vor dem Winter vor Eis und Schnee geschützt werden. Bauherren sollten sich aber nicht darauf verlassen, dass die Baufirmen die Baustelle absichern. "Sie sind zwar dazu verpflichtet, aber nicht alle tun das", sagt Hildegard Brunner, Bausachverständige des Verbands Privater Bauherren. Im Zweifel sollten sich Bauherren selbst Folien besorgen und die neuralgischen Punkte abdecken.
Energetische Sanierung rechnet sich langfristig
Schlecht isolierte Fenster, mangelnde Dämmung, veraltete Heizung - viele Einfamilienhäuser in Deutschland hinken dem aktuellen Standard hinterher. Ein Energieverbrauch von 230 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr und mehr ist keine Seltenheit.
Heimliche Energiefresser im Haushalt aufspüren
Hohe Stromrechnungen und steigende Preise für Heizöl und Gas sind für viele Verbraucher Gründe, sich über Einsparmöglichkeiten Gedanken zu machen. Da die Kosten für Energie in den nächsten Jahren noch weiter anziehen werden, kommt es darauf an, den Verbrauch in den eigenen vier Wänden zu optimieren.
Bei Badmodernisierung auch an die Elektroinstallation denken
Wer sein Bad modernisiert, sollte auch gleich die Elektroinstallation auf den neuesten Stand bringen. Dabei sollten neben gültigen Normen auch die persönlichen Bedürfnisse berücksichtigt werden, sagt Hartmut Zander von der Initiative Elektro+. Besonders am Licht sollte nicht gespart werden.
Vermieter muss keine unangemessen teuren Reparaturen vornehmen
Vermieter sind nicht verpflichtet, Reparaturen vorzunehmen, die den Wert des Gebäudes weit übersteigen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor (AZ: VIII ZR 131/09). Bei der Pflicht des Vermieters zur Mängelbeseitigung gibt es eine sogenannte Opfergrenze.