Prozesskosten im Erbschaftsstreit können Steuerbonus bringen

Wenn um das Erbe gestritten wird, betrachtet das Finanzamt das in aller Regel als eine Privatangelegenheit. Die Kosten sind damit steuerlich nicht absetzbar. Anders sieht das allerdings das Finanzgericht Münster (Aktenzeichen: 13 K 1907/10 E), wenn sich der Erbschaftsstreit auf eine Immobilie bezieht, die später vermietet wird.

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