Vermieter darf bewohnte Wohnung nicht fotografieren
Der Vermieter darf in der bewohnten Wohnung des Mieters keine Fotos machen, auch wenn diese schon gekündigt wurde. Das entschied das Landgericht Frankenthal (Aktenzeichen: 2 S 218/09). Dieses Verhalten würde das Persönlichkeitsrecht des Mieters verletzen.
Nach dem Winter Heizung checken lassen
Das Frühjahr ist die richtige Zeit für die jährliche Inspektion der Heizungsanlage. Die Höchstleistungen in der Heizperiode können ihre Spuren hinterlassen, vor allem bei älteren Modellen. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt Eigenheimbesitzern, ihre Heizung nach dem Winter von einem Fachmann überprüfen zu lassen.
Mangelnde Deutschkenntnisse setzen Vertrag nicht außer Kraft
Fehlende Deutschkenntnisse sind kein Grund, einen Mietaufhebungsvertrag anzufechten. Wer einen solchen rechtlichen Schritt tut, muss sich vorher über die Konsequenzen informieren. Das entschied das Amtsgericht Wetzlar (Aktenzeichen: 38 C 1078/12).
Dachcheck im Frühjahr
Wenn der letzte Schnee weggetaut ist, wird es für Hausbesitzer wieder Zeit, ihr Dach in Augenschein zu nehmen. Denn der lange und besonders harte Winter hinterlässt Spuren. "Frostschäden sollten umgehend beseitigt werden", rät Ulrike Heuberger, Sprecherin des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks.
Polystyroldämmungen können brandsicherer werden
Die Brandgefahr für Wärmedämmungen aus Polystyrol könnte nach Einschätzung des Verbands Privater Bauherren reduziert werden, wenn etwa zehn Zentimeter breite Streifen aus Mineralwolle jeweils oberhalb von Türen und Fenstern in die Wärmedämmung eingebaut werden. Dadurch könne das Eindringen des Feuers in die Polystyrolschale verhindert werden.
Schutz vor unerwünschter Werbung im Briefkasten
Ein Aufkleber auf dem Briefkasten kann nicht alle Werbung verhindern. Kostenlose Wochen- und Anzeigenblätter sind nämlich nicht dasselbe wie Werbeflyer vom Lieferservice oder Speisekarten vom Restaurant um die Ecke, wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläutert. Auch persönlich adressierte Werbesendungen müssen Briefträger in jedem Fall zustellen.