Versicherer bearbeiten Bagatellunfälle ohne polizeiliche Aufnahme

Die Kfz-Versicherungen verlangen bei Bagatellunfällen für die Schadensregulierung keine polizeiliche Unfallaufnahme. Der Versicherer akzeptiere auch ein von den Unfallbeteiligten gemeinsam angefertigtes Protokoll, sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. Das Unfallprotokoll sollte die gleichen Angaben enthalten wie ein Polizeiprotokoll.

Zur Kontrolle der Kfz-Beleuchtung Schaufensterscheibe nutzen

Ein Parkplatz vor einer Schaufensterscheibe bietet eine gute Kontrollmöglichkeit für die Lichtfunktionen eines Autos. Darauf verweist der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Bonn. Die gern vernachlässigte Leuchtweitenregulierung lasse sich vor einer Wand prüfen. Bewege sich das Licht beim Betätigen des Reglers auf und ab, sei alles in Ordnung.

Rechtstipp: Gemeinde haftet für Fahrzeugschäden nach starkem Regen

Wird der Deckel eines Gullys bei starkem Regen immer wieder aus seiner Verankerung gedrückt, kann von höherer Gewalt keine Rede sein, wenn ein Autofahrer wegen des auf der Straße stehenden Wassers den offenen Kanalschacht nicht erkennt und hineinfährt. Entsprechend ist die Gemeinde haftbar, zumal wenn ihr das Problem bereits bekannt ist.

Die Crux mit dem teuren Zubehör

Das hatte der Düsseldorfer smart-Verkäufer Lutz Metzner nach eigenen Angaben "noch nie erlebt". Der Kunde wollte seinen neuen Kleinstwagen ohne jegliches Zubehör ordern. Solche Kaufzurückhaltung dürfte in der Tat eine Ausnahme sein. Praktisch wird wohl kein Auto "pur" bestellt. Gewieft geschnürte Paketlösungen, verführerische Ausstattungslisten animieren dazu, tiefer ins Portemonnaie zu langen.

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