Vermietungsabsicht für leerstehende Wohnung muss bewiesen werden

Wer eine Wohnung vermieten will, kann die laufenden Kosten der Immobilie auch während des Leerstands steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Vermietungsabsicht glaubhaft belegt werden kann. Denn wird nicht beabsichtigt, die Wohnung wieder zu vermieten, wird das Finanzamt die Kosten steuerlich nicht anerkennen.

Rechtstipp: Nicht alle Handwerkerleistungen sind steuerbegünstigt

Wer einen Wintergarten bauen lässt, kann die Lohnkosten der Handwerker steuerlich nicht im Rahmen der Handwerkerleistungen mit 20 Prozent absetzen. Denn solche Gebäudeerweiterungen gehören nach Einschätzung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nicht zu den begünstigten Maßnahmen, weil damit Wohn- und Nutzfläche geschaffen oder erweitert wird.

Kriminelle verschicken falsche Mails im Namen der Finanzverwaltung

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor E-Mails, die einen vermeintlichen ELSTER-Steuerbescheid als Anhang enthalten. Die gezippte Datei "Elster.exe" aus dem Anhang sollte auf keinen Fall ausgeführt werden, da es sich um eine Schadsoftware handelt, empfiehlt das Bundeaamt.

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