Sicherer geht es nicht
Zugegeben: Tagesgeldkonten waren schon einmal attraktiver. Aber mit im besten Fall 2,0 Prozent Zinsen spiegeln sie das aktuelle Zinsniveau gut wider. Mehr gibt es derzeit für kurz geparktes Geld nicht. Und außerdem bietet das Tagesgeld Anlegern gleich vierfache Sicherheit.
Vermietungsabsicht für leerstehende Wohnung muss bewiesen werden
Wer eine Wohnung vermieten will, kann die laufenden Kosten der Immobilie auch während des Leerstands steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Vermietungsabsicht glaubhaft belegt werden kann. Denn wird nicht beabsichtigt, die Wohnung wieder zu vermieten, wird das Finanzamt die Kosten steuerlich nicht anerkennen.
Rechtstipp: Nicht alle Handwerkerleistungen sind steuerbegünstigt
Wer einen Wintergarten bauen lässt, kann die Lohnkosten der Handwerker steuerlich nicht im Rahmen der Handwerkerleistungen mit 20 Prozent absetzen. Denn solche Gebäudeerweiterungen gehören nach Einschätzung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nicht zu den begünstigten Maßnahmen, weil damit Wohn- und Nutzfläche geschaffen oder erweitert wird.
Keine Haushaltsersparnis für Pflegefälle mit bestehender Wohnung
Aufwendungen für die Unterbringung im Pflegeheim sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Allerdings werden die absetzbaren Kosten um eine sogenannte Haushaltsersparnis gekürzt, die bei 667 Euro monatlich liegt.
Übungsraum für Berufsmusiker nur begrenzt steuerlich absetzbar
Viele Musiker haben einen Übungsraum, in dem sie regelmäßig arbeiten und ihre Instrumente aufbewahren. Die Kosten für ein solches Zimmer sind jedoch - wie auch beim klassischen Arbeitszimmer - nur begrenzt steuerlich absetzbar. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VIII R 44/10).
Kriminelle verschicken falsche Mails im Namen der Finanzverwaltung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor E-Mails, die einen vermeintlichen ELSTER-Steuerbescheid als Anhang enthalten. Die gezippte Datei "Elster.exe" aus dem Anhang sollte auf keinen Fall ausgeführt werden, da es sich um eine Schadsoftware handelt, empfiehlt das Bundeaamt.