Software hilft beim Sichern der Freibeträge für 2013

Wer sich für das kommende Jahr Freibeträge - etwa für Werbungskosten - sichern möchte, muss sich diese vom Finanzamt eintragen lassen. Dafür reicht ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung aus. Am einfachsten lässt sich der mit einer kostenlosen Software erstellen, die auf der Website akademische.de heruntergeladen werden kann.

Immer wieder Streit wegen der Vermietung an Angehörige

Eine Vermietung unter Angehörigen ist ein beliebtes Steuersparmodell. Allerdings werden die steuerlichen Vorteile nur dann anerkannt, wenn das Mietverhältnis einem Fremdvergleich standhält. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: 9 K 9009/08) hat jetzt Kriterien aufgestellt, wann das Mietverhältnis einem Fremdvergleich nicht standhält.

Erbschaftssteuer wird nur noch vorläufig festgesetzt

Die Erbschaftsteuer wird ab sofort nur noch vorläufig festgesetzt. Grund dafür ist, dass der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: II R 9/11) dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt hat, ob das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz verfassungsgemäß ist. Steuerzahler müssen damit keinen Einspruch mehr gegen den Steuerbescheid einlegen, um ihn offen zu halten.

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