Software hilft beim Sichern der Freibeträge für 2013
Wer sich für das kommende Jahr Freibeträge - etwa für Werbungskosten - sichern möchte, muss sich diese vom Finanzamt eintragen lassen. Dafür reicht ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung aus. Am einfachsten lässt sich der mit einer kostenlosen Software erstellen, die auf der Website akademische.de heruntergeladen werden kann.
Rechtstipp: Gerichtskosten auch bei laufender Revision fällig
Der Verlierer zahlt die Gerichtskosten in einem Rechtsstreit - auch wenn er später noch gewinnen kann. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 6 Ko 2327/12) hervor.
Die hartnäckigsten Steuer-Irrtümer
Rund um das Thema Steuern ranken sich Mythen und Legenden. Hartnäckig halten sich falsche Annahmen über die Steuererklärung und den Umgang mit dem Finanzamt.
Immer wieder Streit wegen der Vermietung an Angehörige
Eine Vermietung unter Angehörigen ist ein beliebtes Steuersparmodell. Allerdings werden die steuerlichen Vorteile nur dann anerkannt, wenn das Mietverhältnis einem Fremdvergleich standhält. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: 9 K 9009/08) hat jetzt Kriterien aufgestellt, wann das Mietverhältnis einem Fremdvergleich nicht standhält.
Investments in Solarenergie bergen großes Risiko
Wer sein Geld in Solaraktien investiert, geht derzeit ein hohes Risiko ein. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bremen hin. Einige Solaraktien verloren innerhalb eines Jahres bis zu 80 Prozent ihres Wertes. Ebenfalls unter die sehr riskanten Anlageformen fielen Finanzprodukte wie geschlossene Fonds, Anleihen oder Schuldverschreibungen.
Erbschaftssteuer wird nur noch vorläufig festgesetzt
Die Erbschaftsteuer wird ab sofort nur noch vorläufig festgesetzt. Grund dafür ist, dass der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: II R 9/11) dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt hat, ob das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz verfassungsgemäß ist. Steuerzahler müssen damit keinen Einspruch mehr gegen den Steuerbescheid einlegen, um ihn offen zu halten.