Rechtstipp: Hamburger Bettensteuer muss gezahlt werden

Das erste Verfahren zur Hamburger Bettensteuer ist zugunsten des Fiskus entschieden worden. Nach Ansicht des Finanzgerichts Hamburg kann die Steuer von den Hoteliers anhand des Gesetzes unproblematisch berechnet werden. Für den Nachweis der Steuerfreiheit für Geschäftsreisende gibt es demnach einfach auszufüllende Formulare.

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