Kosten für Dachumbau können vorerst nur abgeschrieben werden

Wer sein Haus renoviert und aus einem Flachdach ein Satteldach macht, muss viel Geld investieren. Wird dadurch neuer Wohnraum geschaffen, können Bauherren grundsätzlich die Ausgaben nur als Herstellungsaufwand abschreiben und nicht auf einen Schlag absetzen. Das gilt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts München (EFG 2012 S.

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