Betriebskosten: Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mietern die Kürzung der Betriebskostenvorauszahlungen erlaubt. Sie dürfen die laufenden Zahlungen auch dann kürzen, wenn sie die ursprünglich fehlerhafte Abrechnung des Vermieters selbst korrigiert und ein Guthaben zu ihren Gunsten errechnet haben.
Gute Nachbarschaft ist natürlicher Einbruchsschutz
Mieter in Mehrfamilienhäusern können durch gutes nachbarschaftliches Verhalten viel zur Vorbeugung von Einbrüchen und Diebstählen tun. "Die Bewohner achten aufeinander, bekommen mit, wer sich im oder am Haus bewegt. Damit ist bereits ein 'natürlicher' Einbruchsschutz gegeben", sagt Peter Hitpaß, Sprecher des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen.
Vorsicht vor Blindgängern auf Baugrundstücken
Käufer von Grundstücken sollten sich über die Geschichte des Baulandes informieren. Denn in vielen Städten und Regionen finden sich noch Blindgänger alter Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg, die immer noch eine Gefahr darstellen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin.
Feinfühlig Heizen
Thermostatventile an den Heizungen sollten ausgetauscht werden, wenn sie sich abgenutzt haben. Sind sie zu lange im Betrieb, regeln sie die Raumtemperatur nur noch ungenau. "Für den Laien ist es allerdings schwer zu erkennen, wann die Thermostate nicht mehr richtig arbeiten", sagt Andreas Braun von der Kampagne "Meine Heizung kann mehr".
Viele Wohnungen sind kleiner als im Mietvertrag festgeschrieben
Bei etwa zwei Dritteln aller Wohnungen stimmen die im Mietvertrag genannten Quadratmeterzahlen nicht mit der tatsächlichen Wohnungsgröße überein. Darauf weisen die schleswig-holsteinischen Mietervereine hin. Doch Mieter dürfen zu viel gezahlte Mieten nicht in jedem Fall zurückfordern. Ob sie Ansprüche haben und wie hoch diese ausfallen, hängt vom Ausmaß der Flächenabweichung ab.
Bank darf nach Kreditkündigung keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern
Bankkunden, deren Immobilienkredit von der Bank gekündigt wurde, müssen keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Wird sie ihnen trotzdem vom Kreditinstitut in Rechnung gestellt, können sie das Geld zurückfordern. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit Blick auf eine aktuelle Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: XI ZR 512/11).