Testament: Rechtzeitig verfassen!
Wer über die Verwendung seines Nachlasses selbst entscheiden will, sollte [...]
Wein richtig lagern
Ob zu einem leckeren Abendessen, in geselliger Runde oder einfach [...]
Fristen im Feuerstättenbescheid nicht überziehen
Hausbesitzer sollten die Fristen im Feuerstättenbescheid ernst nehmen. Schon eine Überziehung von zwei Wochen setzt einen bürokratischen Prozess in Gang, der zu höheren Kosten führt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.
Verkäufer muss über Marderschäden informieren
Der Verkäufer eines Hauses muss den Käufer über Schäden durch Marderbefall informieren. Sonst haftet er trotz eines Gewährleistungsausschlusses wegen Arglist auf Schadenersatz. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen: 4 U 874/12).
Es muss nicht immer LED sein
Nach dem Aus für die Glühbirne entscheiden sich viele Verbraucher für LED-Leuchten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt, beim Ersatz alter Leuchtmittel auf den richtigen Zeitpunkt zu achten. Glüh- oder Halogenlampen können jederzeit gegen Energiesparlampen oder LED ausgewechselt werden.
Blauer Dunst in der Mietwohnung
Rauchen gefährdet nicht nur die Gesundheit, sondern unter Umständen auch den häuslichen Frieden. Nachbarn fühlen sich gestört, wenn der Qualm aus fremden Wohnungen in ihre Räume zieht. Besonders ärgerlich ist es, wenn im Sommer die Fenster geschlossen bleiben müssen, um sich vor Rauchern zu schützen. Manche Mieter zogen deshalb schon vor Gericht.
Betriebskosten: Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mietern die Kürzung der Betriebskostenvorauszahlungen erlaubt. Sie dürfen die laufenden Zahlungen auch dann kürzen, wenn sie die ursprünglich fehlerhafte Abrechnung des Vermieters selbst korrigiert und ein Guthaben zu ihren Gunsten errechnet haben.
Gute Nachbarschaft ist natürlicher Einbruchsschutz
Mieter in Mehrfamilienhäusern können durch gutes nachbarschaftliches Verhalten viel zur Vorbeugung von Einbrüchen und Diebstählen tun. "Die Bewohner achten aufeinander, bekommen mit, wer sich im oder am Haus bewegt. Damit ist bereits ein 'natürlicher' Einbruchsschutz gegeben", sagt Peter Hitpaß, Sprecher des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen.