Rechtstipp: Langsame Kfz-Versicherung muss Nutzungsausfall bezahlen

Wer schuldlos in einen Unfall verwickelt ist, kann die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen. Wenn der Geschädigte nicht selbst das Geld hat, um dabei in Vorkasse zu treten, muss die Versicherung auch einen Nutzungsausfall für die Zeit zahlen, bis das Auto wieder fahrbereit ist. Das entschied das Landgericht Hamburg.

Versicherung muss für Anhänger-Unfall wegen kaputter Straße zahlen

Grundsätzlich gilt in der Kfz-Versicherung: Beschädigt ein Anhänger das Zugfahrzeug, wird dieser Schaden von der Vollkaskoversicherung nicht abgedeckt. Wenn der Schaden aber durch eine nicht vorhersehbare Beschädigung der Fahrbahn entsteht, greift der Leistungsausschluss nicht, weil der Straßenschaden eine äußere Einwirkung ist. Das entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: IV ZR 21/11).

Weggerolltes Auto kein Fall für die Privathaftpflicht

Wer ein fremdes Auto so parkt, dass der Wagen von alleine wegrollt und einen Zusammenstoß verursacht, kann den Schaden nicht über seine Privathaftpflichtversicherung regulieren. In einem solchen Fall greift die sogenannte Benzinklausel, die in der Privathaftpflicht alle Schäden ausschließt, die klassischerweise ein Fall für die Kfz-Haftpflicht sind.

Gericht: Autohersteller müssen mangelhafte Neuwagen zurücknehmen

Treten nach dem Kauf eines Autos trotz mehrfacher Reparaturen Mängel auf, muss der Hersteller den Neuwagen zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Das entschied das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Geklagt hatte ein Autokäufer, an dessen 33.

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