Rechtstipp: Kosten für Mängelbeseitigung nicht steuerlich absetzbar

Die Beseitigung von Baumängeln ist keine außergewöhnliche Belastung. Das stellte der Bundesfinanzhof klar. Ein Hausbesitzer wollte die Aufwendungen für die Mängelbeseitigung an seinem Haus von der Steuer absetzen. Eklatante Baumängel hatten dazu geführt, dass er schon bald nach der Fertigstellung des Gebäudes das Dach erneuern, den Abwasserkanal wiederherstellen und die Terrasse sanieren musste.

Dachcheck im Frühjahr

Wenn der letzte Schnee weggetaut ist, wird es für Hausbesitzer wieder Zeit, ihr Dach in Augenschein zu nehmen. Denn der lange und besonders harte Winter hinterlässt Spuren. "Frostschäden sollten umgehend beseitigt werden", rät Ulrike Heuberger, Sprecherin des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks.

Polystyroldämmungen können brandsicherer werden

Die Brandgefahr für Wärmedämmungen aus Polystyrol könnte nach Einschätzung des Verbands Privater Bauherren reduziert werden, wenn etwa zehn Zentimeter breite Streifen aus Mineralwolle jeweils oberhalb von Türen und Fenstern in die Wärmedämmung eingebaut werden. Dadurch könne das Eindringen des Feuers in die Polystyrolschale verhindert werden.

Bauherren haben Recht auf Unternehmererklärung zur EnEV

Bau- und Handwerksfirmen sind verpflichtet, ihren Auftraggebern mit einer sogenannten Unternehmererklärung zu bestätigen, dass bei energetischen Sanierungen die Auflagen der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten wurden. Bauherren und Hausbesitzer sollten diese Erklärung unbedingt einfordern, rät der Verband Privater Bauherren (VPB).

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