Verweisung: Wieder einmal Streit

Wer berufsunfähig war und wieder einen Job hat, kann unter Umständen konkret auf diese Tätigkeit verwiesen werden. Das führt dazu, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Rentenzahlung einstellen kann. Eine solche Verweisung ist allerdings erst dann möglich, wenn der Versicherte wieder eine Festanstellung gefunden hat. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen: 12 U 93/12).

Details bei Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es weniger auf den Preis an, sondern vielmehr auf die Qualität der Bedingungen. So sollte der gewählte Tarif nie eine abstrakte Verweisungsmöglichkeit des Versicherers enthalten. Denn damit kann der Anbieter die Zahlung der Rente verweigern, wenn der Versicherte noch in einem Beruf arbeiten kann, der dem bisherigen vergleichbar ist.

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