So sichern Sie Ihr Fahrrad vor Diebstahl
Es ist einfach ärgerlich, wenn man nach einem langen Arbeitstag dem Feierabend entgegenläuft und dieser durch ein gestohlenes Fahrrad frühzeitig [...]
Im Notfall wehren können
In den Nachrichten hört man immer wieder von Schauergeschichten, in denen Senioren von Gewaltbereiten angegriffen oder bedrängt werden. Viele Ältere [...]
Rechtstipp: Auch „Scherz“-Diebstahl bringt Kündigung
Ein Wachschutzmitarbeiter, der "zum Scherz" vor laufender Überwachungskamera bei der Leerung eines Geldautomaten einen 100-Euro-Schein einsteckt, riskiert eine fristlose Kündigung. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
Anwaltstipps: Wenn das gestohlene Auto wieder auftaucht
Es ist ein bisschen nach dem Ja-aber-Prinzip. "Wird einem das Auto entwendet, ist der Ärger bereits groß genug. Er potenziert sich allerdings, wenn wider Erwarten das gestohlene Fahrzeug wieder auftaucht", sagt der auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Winter.
Bei Handyverlust SIM-Karte sperren und die Polizei informieren
Ob verloren, vergessen oder geklaut: Wenn das Handy abhandenkommt, muss rasch gehandelt werden. "Nachdem man per Anruf getestet hat, ob das Handy nicht doch irgendwo in der Nähe ist, sperrt man nach einem Verlust am besten sofort die SIM-Karte. Dann können andere nicht auf die eigenen Kosten das Telefon nutzen", sagt Rafaela Möhl vom Onlinemagazin "teltarif.de".
Bei Autoschlüssel-Diebstahl aus Büro zahlt die Kasko nur zum Teil
Vorsicht vor Dieben ist auch bei der Arbeit geboten. Wer etwa seinen Autoschlüssel im Büro ungesichert zurücklässt, bekommt bei einem Diebstahl des Wagens von seiner Kaskoversicherung nur einen Teil des Schadens ersetzt. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen: 10 U 1292/11).