Rechtstipp: Streit um Entfernungspauschale vor Gericht
Wer täglich als Pendler zur Arbeit fährt, weiß: Nicht immer ist die kürzeste Strecke die schnellste. Wann aber darf die Entfernungspauschale für die längere Strecke steuerlich geltend gemacht werden? Mit dieser Frage musste sich das Finanzgericht Sachsen beschäftigen.
Entfernungspauschale nur einmal täglich absetzbar
Die Entfernungspauschale kann jeder Arbeitnehmer immer nur einmal am Tag absetzen. Das gilt auch dann, wenn er aus beruflichen Gründen täglich mehrfach von seinem Wohnort zur Arbeitsstelle fahren muss. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI B 43/12).