Rechtstipp: Vermieter muss Gutachten nicht an Mieter herausgeben
Ein Mieter hat kein Recht zur Einsicht in ein Gutachten, das der Vermieter über die Ursache von Schimmel in seiner Wohnung in Auftrag gab. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Segeberg hervor.
Rechtstipp: Vermieter muss Gutachten nicht an Mieter herausgeben
Ein Mieter hat kein Recht zur Einsicht in ein Gutachten, das der Vermieter über die Ursache von Schimmel in seiner Wohnung in Auftrag gab. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Segeberg hervor.