Nach dem Winter Heizung checken lassen
Das Frühjahr ist die richtige Zeit für die jährliche Inspektion der Heizungsanlage. Die Höchstleistungen in der Heizperiode können ihre Spuren hinterlassen, vor allem bei älteren Modellen. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt Eigenheimbesitzern, ihre Heizung nach dem Winter von einem Fachmann überprüfen zu lassen.
Feinfühlig Heizen
Thermostatventile an den Heizungen sollten ausgetauscht werden, wenn sie sich abgenutzt haben. Sind sie zu lange im Betrieb, regeln sie die Raumtemperatur nur noch ungenau. "Für den Laien ist es allerdings schwer zu erkennen, wann die Thermostate nicht mehr richtig arbeiten", sagt Andreas Braun von der Kampagne "Meine Heizung kann mehr".
Brennholz wird knapp
Brennholz wird knapp, weil immer mehr Verbraucher damit heizen. Mehr als jeder vierte deutsche Haushalt nutzt Scheitholz, Hackschnitzel oder Holzpellets, insgesamt gibt es rund 15 Millionen Holzheizungen. Nach Untersuchungen des Zentrums für Holzwirtschaft der Universität Hamburg stieg der Holzverbrauch in privaten Haushalten innerhalb von neun Jahren von 11 auf 34 Millionen Kubikmeter.
Falsche Einstellung
Viele Hausbesitzer investieren zwar in neue Heizungen, nutzen sie dann aber nicht optimal. Damit verschenken sie Möglichkeiten zur Energieeinsparung. "Meist ist ihnen das aber gar nicht bewusst", sagt Peter Kafke von der Energieberatung der Verbraucherzentrale. "Sie verlassen sich auf Heizungsbauer und Installateure. Die stellen die Heizungen aber oft nicht richtig ein."
Nach dem Winter die Heizung checken lassen
Das Frühjahr ist die richtige Zeit für die jährliche Inspektion der Heizungsanlage. Die Höchstleistungen in der Heizperiode können ihre Spuren hinterlassen, vor allem bei älteren Modellen. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt Eigenheimbesitzern, ihre Heizung nach dem Winter von einem Fachmann überprüfen zu lassen.
Heizung muss mindestens 20 Grad bringen
Mieter haben Anspruch auf eine leistungsfähige Heizung, die Temperaturen von mindestens 20 Grad Celsius ermöglicht. Werden nur 18 Grad erreicht, stellt das einen Mangel dar, der eine Mietminderung rechtfertigt. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Potsdam hervor.