Eigenbedarfskündigung schon nach wenigen Jahren zulässig

Eigenbedarfskündigungen des Vermieters sind auch nach wenigen Jahren zulässig. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Nach der Entscheidung des für das Mietrecht zuständigen VIII. Zivilsenats kommt es allein darauf an, ob der Vermieter schon bei Abschluss des Mietvertrags von dem bevorstehenden Eigenbedarf wusste.

Newsletteranmeldung

Nach oben