Anwohner müssen Mobilfunkanlage dulden
Anwohner müssen eine Mobilfunksendeanlage in ihrer Nachbarschaft dulden, wenn diese die anerkannten Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung nicht überschreitet. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden hervor (Aktenzeichen: 9 U 1265/12).
Anwohner müssen Mobilfunkanlage dulden
Anwohner müssen eine Mobilfunksendeanlage in ihrer Nachbarschaft dulden, wenn diese die anerkannten Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung nicht überschreitet. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden hervor (Aktenzeichen: 9 U 1265/12).