Reise mit Mängeln
Nicht immer ist im Urlaub alles so schön, wie erhofft oder im Katalog beschrieben. Liegt das an einem Reisemangel, besteht in der Regel ein Anspruch auf Entschädigung in Form einer Reisepreisminderung. Es gibt allerdings keine allgemeingültigen Regelungen, wie hoch diese ausfallen muss.
Airline muss bei Verspätung zahlen
Im Jahr 2005 trat die Europäische Fluggastrechteverordnung in Kraft und beschäftigt seitdem immer wieder die Gerichte. Sie legt fest, welche Entschädigungs- und Unterstützungsleistungen eine Fluggesellschaft erbringen muss, wenn ein Flug nicht planmäßig stattfindet.
Keine Flugticketbuchung auf „unbekannt“
Flugreisende können keine Ticketbuchung für eine noch unbekannte Begleitperson vornehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Dienstag, dass in solchen Fällen kein Vertrag zustande kommt und die Fluggesellschaft die nachträglich genannte Person nicht befördern muss.
Mehr Rechte für Schiffspassagiere
Nach den Rechten für Flugpassagiere bei Verspätungen und Annullierungen wird es nun auch eine EU-weite Regelung für den Schiffsverkehr geben. Zum 18. Dezember 2012 tritt die entsprechende europäische Verordnung mit der Nummer 1177/2010 in Kraft. Sie regelt Fahrgastrechte im See- oder Binnenschiffsverkehr.
Krise im Urlaubsgebiet
Tobende Naturgewalten, politische Unruhen, ausdauernde Streiks - kaum jemand möchte seinen Urlaub dort verbringen, wo es gerade eine Krise gibt. Wurde bereits eine Pauschalreise gebucht, kann es in einem solchen Fall unter Umständen möglich sein, kostenlos zu kündigen.