Rechtstipp: Hausbesitzer darf beim Streuen auf Nachbarn vertrauen
Hat ein Hausbesitzer vor seiner Abfahrt mit einem Nachbarn vereinbart, dass dieser bei Eisglätte auch den Gehweg vor seinem Grundstück streut, muss er bei einem unerwarteten Wintereinbruch nicht den Urlaub unterbrechen, um die Einhaltung der Vereinbarung vor Ort zu kontrollieren. Das gilt jedenfalls dann nicht, wenn der Nachbar diese Aufgabe jahrelang zuverlässig erledigt hat.