Viele Wohnungen sind kleiner als im Mietvertrag festgeschrieben
Bei etwa zwei Dritteln aller Wohnungen stimmen die im Mietvertrag genannten Quadratmeterzahlen nicht mit der tatsächlichen Wohnungsgröße überein. Darauf weisen die schleswig-holsteinischen Mietervereine hin. Doch Mieter dürfen zu viel gezahlte Mieten nicht in jedem Fall zurückfordern. Ob sie Ansprüche haben und wie hoch diese ausfallen, hängt vom Ausmaß der Flächenabweichung ab.
Rechtstipp: Makler-Angaben über Wohnungsgröße nicht bindend
Mieter können sich bei einer Mietminderung wegen zu geringer Wohnungsgröße nicht auf eine Wohnungsannonce berufen. Angaben, die Immobilienmakler zur Größe einer Mietwohnung machen, sind nicht bindend, entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main.