Rechtstipp: Kosten für Mängelbeseitigung nicht steuerlich absetzbar

Die Beseitigung von Baumängeln ist keine außergewöhnliche Belastung. Das stellte der Bundesfinanzhof klar. Ein Hausbesitzer wollte die Aufwendungen für die Mängelbeseitigung an seinem Haus von der Steuer absetzen. Eklatante Baumängel hatten dazu geführt, dass er schon bald nach der Fertigstellung des Gebäudes das Dach erneuern, den Abwasserkanal wiederherstellen und die Terrasse sanieren musste.

Rechtstipp: Mieter muss Balkonabfluss eisfrei halten

Mieter müssen ihre Balkone von Schnee und Eis räumen und die Abflüsse freihalten. Sonst haften sie für Schäden, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Neukölln hervorgeht. In dem Fall hatte eine Mieterin den Balkonabfluss nicht vom Eis befreit. Deshalb sammelte sich das Schmelzwasser auf dem Balkon und drang über die Balkontür in ihre Wohnung ein.

Rechtstipp: Wohnungseigentümer müssen nicht für Handläufe zahlen

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann von einem einzelnen Wohnungseigentümer nicht verpflichtet werden, wegen dessen Gehbehinderung eine Barrierefreiheit im Treppenhaus und der Garage durch den Einbau von Handläufen herzustellen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Köln weist der Verbraucherschutzverein "wohnen im eigentum" hin.

Rechtstipp: Sperrmüll nicht zu früh an die Straße stellen

Wer seinen Sperrmüll zu früh an die Straße stellt, muss bei Beschädigungen fremder Gegenstände Schadenersatz zahlen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge weist der Deutsche Anwaltsverein hin. Eine Frau hatte die Wohnung ihrer Mutter aufgelöst und einen Termin für die Abholung des Sperrmülls vereinbart.

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