Die ersten Steuerbescheide wird es in diesem Jahr
frühestens Mitte März geben. Der Grund sind nach einer Mitteilung
der Oberfinanzdirektion Koblenz gesetzliche Änderungen, die
Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen eine Frist
bis zum 28.
Koblenz (dapd). Die ersten Steuerbescheide wird es in diesem Jahr
frühestens Mitte März geben. Der Grund sind nach einer Mitteilung
der Oberfinanzdirektion Koblenz gesetzliche Änderungen, die
Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen eine Frist
bis zum 28. Februar eines Jahres einräumen, um die für die
Steuerberechnung benötigten Daten wie Lohnsteuerbescheinigungen,
Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge
sowie Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung zu liefern.
Diese Daten sind jedoch Voraussetzung für die Steuerberechnung, auf
deren Basis dann der Steuerbescheid erstellt wird.
dapd.djn/ome/K2120/pon
(Koblenz)