Viele Autofahrer schimpfen über die Bußgelder in
Deutschland, doch die sind im Vergleich zum Ausland eher milde. In
Italien wird eine Tempolimitüberschreitung von mehr als 50 Kilometer
pro Stunde mit mindestens 530 Euro bestraft, 30 Euro mehr als im
Vorjahr. Wenn Autofahrer eine rote Ampel überfahren, sind mindestens
170 Euro fällig. Nachts (22.00 bis 7.

München (dapd). Viele Autofahrer schimpfen über die Bußgelder in
Deutschland, doch die sind im Vergleich zum Ausland eher milde. In
Italien wird eine Tempolimitüberschreitung von mehr als 50 Kilometer
pro Stunde mit mindestens 530 Euro bestraft, 30 Euro mehr als im
Vorjahr. Wenn Autofahrer eine rote Ampel überfahren, sind mindestens
170 Euro fällig. Nachts (22.00 bis 7.00 Uhr) können sich die
Bußgelder zudem um ein Drittel erhöhen. In schweren Fällen droht
nicht nur die Beschlagnahme des Führerscheins, sondern unter
Umständen auch eine Freiheitsstrafe. Darauf macht der ADAC in
München aufmerksam.

Unangefochtene Spitzenreiter bei den Bußgeldhöhen sind laut
Autoclub weiterhin die skandinavischen Länder. Dies gilt besonders
für Norwegen: Dort müssen Autofahrer, die 20 Kilometer pro Stunde zu
schnell unterwegs waren, mit einem Bußgeld von mindestens 480 Euro
rechnen.

Wer seine Strafe sofort oder zeitnah begleicht, kann mit
erheblichen Rabatten rechnen: In Italien ist nur die Mindestbuße
fällig, wenn innerhalb von 60 Tagen gezahlt wird, in Frankreich wird
die Buße bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen ermäßigt. In
Griechenland zahlen Verkehrssünder die Hälfte, wenn die Bezahlung
innerhalb von zehn Tagen erfolgt. Dies gilt auch in Spanien bei
einer Zahlung innerhalb von 20 Tagen.

Autofahrer sollten sich vor einer Reise ins europäische Ausland
über die dort geltenden Verkehrsbestimmungen und Strafen
informieren, empfiehlt der ADAC. „Vor allem Alkohol am Steuer kann
neben einer hohen Geldstrafe auch zum Einzug des Führerscheins durch
die ausländischen Behörden führen“, sagt ADAC-Sprecherin Katharina
Bauer.

Sie fügt hinzu: „Reisende sollten nicht vergessen, dass seit 2010
nichtbezahlte Bußgelder aus den anderen 26 EU-Ländern hierzulande
vollstreckt werden.“ Das Bußgeld inklusive Verfahrensgebühren muss
allerdings mindestens 70 Euro betragen. Einen Punkteeintrag im
Flensburger Verkehrszentralregister gibt es für Verkehrsverstöße im
Ausland nicht.

dapd.djn/T2013032701267/nom/K2120/mwa

(München)