Wer sein Haus renoviert und aus einem Flachdach
ein Satteldach macht, muss viel Geld investieren. Wird dadurch neuer
Wohnraum geschaffen, können Bauherren grundsätzlich die Ausgaben nur
als Herstellungsaufwand abschreiben und nicht auf einen Schlag
absetzen. Das gilt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts
München (EFG 2012 S.
München (dapd). Wer sein Haus renoviert und aus einem Flachdach
ein Satteldach macht, muss viel Geld investieren. Wird dadurch neuer
Wohnraum geschaffen, können Bauherren grundsätzlich die Ausgaben nur
als Herstellungsaufwand abschreiben und nicht auf einen Schlag
absetzen. Das gilt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts
München (EFG 2012 S. 2003) auch dann, wenn der Umbau zwar keinen
Wohnraum, aber immerhin Abstellraum schafft.
Denn auch dieser Umbau stellt den Richtern zufolge eine deutliche
Verbesserung gegenüber dem Flachdach dar, so dass die Kosten
abgeschrieben werden müssen. Da aber der Bundesfinanzhof in einer
Revision (Aktenzeichen: IX R 36/12) für Klarheit sorgen wird,
empfiehlt es sich, die Steuerbescheide offenzuhalten.
dapd.djn/T2013040801087/ome/K2120/rad
(München)