Beim Kauf eines Gebrauchtwagens mit gelber
Umweltplakette ist Vorsicht geboten. Wurde der Bestand der
Umweltplakette nicht zugesichert, trägt der Käufer im Falle der
Aberkennung das Risiko. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am
Mittwoch.
Karlsruhe (dapd). Beim Kauf eines Gebrauchtwagens mit gelber
Umweltplakette ist Vorsicht geboten. Wurde der Bestand der
Umweltplakette nicht zugesichert, trägt der Käufer im Falle der
Aberkennung das Risiko. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am
Mittwoch.
In dem Fall hatte ein Privatmann 2011 ein gebrauchtes Wohnmobil
zum Preis von 7.500 Euro aus dritter Hand gekauft. Das Auto hatte
die gelbe Plakette an der Windschutzscheibe. Als der Käufer das
Fahrzeug ummeldete und dabei eine neue Schadstoffprüfung vorgenommen
wurde, erhielt das Wohnmobil aber gar keine Umweltplakette mehr.
Der BGH entschied jetzt rechtskräftig, dass der Käufer den
Vertrag nicht rückgängig machen kann. Der Verkäufer habe nicht
zugesichert, dass das Wohnmobil erneut die gelbe Plakette erhalte.
(Aktenzeichen: BGH VIII ZR 186/12)
(Zusammenfassung bis 1630, 25 Zeilen)
dapd.djn/T2013031351795/uk/rad/mwa
(Karlsruhe)