Kurz vor Ostern hat der Schweizer Hersteller
Lindt & Sprüngli den Dauerstreit um seinen Goldhasen endgültig
verloren. Der deutsche Süßwarenproduzent Riegelein kann weiterhin
seinen sitzenden Hasen in bronzefarbenem Papier vertreiben. Eine
Verwechslungsgefahr wurde rechtskräftig verneint.

Karlsruhe (dapd). Kurz vor Ostern hat der Schweizer Hersteller
Lindt & Sprüngli den Dauerstreit um seinen Goldhasen endgültig
verloren. Der deutsche Süßwarenproduzent Riegelein kann weiterhin
seinen sitzenden Hasen in bronzefarbenem Papier vertreiben. Eine
Verwechslungsgefahr wurde rechtskräftig verneint.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dem Verfahren keine erneute
Revision zugelassen. Das wurde am Donnerstag in Karlsruhe bestätigt.
Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt
rechtskräftig, das am 27. Oktober 2011 eine Verwechslungsgefahr
ausgeschlossen hatte.

Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Mai 2012
entschieden, dass der Lindt-Goldhase mit dem Glöckchen am roten
Halsband keinen europäischen Markenschutz erhält. Er sei anderen
Fabrikaten zu ähnlich, so das Luxemburger Gericht.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 72/12)

(Zusammenfassung bis 13.00 Uhr, 30 Zeilen)

dapd.djn/T2013032800548/uk/pon

(Karlsruhe)