Der Umgang mit dem digitalen Nachlass Verstorbener
ist für viele Erben Neuland. Die meisten Verträge über
E-Mail-Accounts, Onlinekonten und Homepages enden nicht automatisch
mit dem Tod des Nutzers, sondern gehen auf die Erben über, wie die
Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer April-Ausgabe erläutert. Die
Sichtung der digitalen Erbschaft erweise sich jedoch häufig als
schwierig.
Berlin (dapd). Der Umgang mit dem digitalen Nachlass Verstorbener
ist für viele Erben Neuland. Die meisten Verträge über
E-Mail-Accounts, Onlinekonten und Homepages enden nicht automatisch
mit dem Tod des Nutzers, sondern gehen auf die Erben über, wie die
Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer April-Ausgabe erläutert. Die
Sichtung der digitalen Erbschaft erweise sich jedoch häufig als
schwierig. Wenn der Erbe die Passwörter nicht kennt, könne er die
Nutzerkonten nicht selbstständig einsehen und löschen.
Laut „Finanztest“ ist die Situation rechtlich noch nicht
eindeutig geregelt. Manche Anbieter erlaubten unter strengen
Voraussetzungen den Zugriff auf das elektronische Postfach, andere
löschten nach einem offiziellen Nachweis wie der Sterbeurkunde alle
Daten, also das Nutzerkonto und damit auch alle Inhalte wie E-Mails
und Bilder.
Weil es so schwierig sei, den digitalen Nachlass zu sichten, gebe
es inzwischen Dienstleister, die den Hinterbliebenen anbieten,
diesen Teil der Erbschaft zu sortieren. Dieser Service koste ab 139
Euro und setze voraus, dass die Hinterbliebenen den Computer
einsenden. Wer seinen Erben Arbeit und Kosten ersparen möchte, dem
raten die Experten, den digitalen Nachlass am besten in einem
Testament zu regeln und die Zugangsdaten beim Notar zu hinterlegen.
dapd.djn/T2013031800558/mwo/mwa
(Berlin)