Die Lebensversicherungen müssen nach Einschätzung
von Verbraucherschützern wegen ungültiger Klauseln in älteren
Policen rund zwölf Milliarden Euro Entschädigung an ehemalige Kunden
zahlen. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die Vertragsbedingungen
mehrerer Versicherer gekippt hatte, forderte die Verbraucherzentrale
Hamburg die Konzerne am Mittwoch zur eigenständigen Erstattung der
Beträge auf.

Hamburg (dapd). Die Lebensversicherungen müssen nach Einschätzung
von Verbraucherschützern wegen ungültiger Klauseln in älteren
Policen rund zwölf Milliarden Euro Entschädigung an ehemalige Kunden
zahlen. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die Vertragsbedingungen
mehrerer Versicherer gekippt hatte, forderte die Verbraucherzentrale
Hamburg die Konzerne am Mittwoch zur eigenständigen Erstattung der
Beträge auf. „Kaputte Autos werden vom Hersteller zurückgerufen und
kostenlos repariert“, erklärten die Verbraucherschützer. „Für
fehlerhafte Abrechnungen von Policen muss das Gleiche gelten.“

Die Hamburger Verbraucherzentrale hatte die Klauseln zum
Rückkaufwert und zu Stornokosten bei der Kündigung von Lebens- und
Rentenversicherungen beanstandet und bis zum BGH erfolgreich gegen
mehrere Versicherer geklagt. Darunter waren nach Angaben der
Verbraucherschützer Signal Iduna, Deutscher Ring, Generali und Ergo.

Zuletzt hatte die Allianz ihre Niederlage vor Gericht eingeräumt
und am Dienstag mitgeteilt, bis zu 117 Millionen Euro an betroffene
Kunden zahlen zu wollen. Die Allianz akzeptierte damit ein Urteil
des Oberlandesgerichts Stuttgart vom August 2011, in welchem die
Richter die falsche Abrechnung von gekündigten und beitragsfrei
gestellten Policen feststellten (Aktenzeichen: 2 U 138/10).

Die Verbraucherzentrale forderte betroffene Kunden auf, ihre
Ansprüche vorsorglich selber den Versicherern zu melden. Dafür
bietet sie auf ihrer Internetseite gegen eine Gebühr von 90 Cent
einen Musterbrief an.

( http://url.dapd.de/KK8DZL )

dapd.djn/T2013010801758/por/pon

(Hamburg)