Wenn Arbeitnehmer ihren Job verlieren, springt
längst nicht immer die Arbeitslosenversicherung ein. Fast jeder
dritte Arbeitslose bekommt von Anfang an Hartz IV statt
Arbeitslosengeld I, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) ermittelte.
Berlin (dapd). Wenn Arbeitnehmer ihren Job verlieren, springt
längst nicht immer die Arbeitslosenversicherung ein. Fast jeder
dritte Arbeitslose bekommt von Anfang an Hartz IV statt
Arbeitslosengeld I, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) ermittelte. Arbeitslosengeld gibt es nämlich
nur, wenn Beschäftigte in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit
mindestens zwölf Beitragsmonate gesammelt haben.
Zu dieser sogenannten Anwartschaftszeit zählen nicht nur Monate,
in denen Versicherungsbeiträge vom Gehalt gezahlt wurden, sondern
auch Monate mit Kranken- oder Verletztengeld. Kindererziehungszeiten
werden ebenfalls auf dem Konto gut geschrieben, sofern das betreute
Kind noch nicht drei Jahre alt war.
Für Arbeitnehmer, die üblicherweise nur kurzfristig beschäftigt
sind, gilt eine verkürzte Anwartschaftszeit. Wer in den letzten zwei
Jahren vor der Arbeitslosmeldung meist nur für höchstens sechs
Wochen bei einem Arbeitgeber war, muss nur sechs Beitragsmonate für
den Anspruch auf Arbeitslosengeld I zusammenbekommen.
Wie lange es Arbeitslosengeld gibt, hängt von der Zahl der
Beitragsmonate und dem Alter ab. Arbeitslose, die die verkürzte
Anwartschaft erfüllen, bekommen für drei bis fünf Monate
Arbeitslosengeld. Bei der normalen Anwartschaft zahlt die
Arbeitsagentur für mindestens sechs Monate.
Ein längerer Anspruch besteht nur dann, wenn Arbeitnehmer in den
fünf Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 16
Beitragsmonate gesammelt haben. In diesem Fall zahlt die
Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld für acht Monate. Ab 20
Beitragsmonaten gibt es das ALG I zehn Monate lang, mit 24
Beitragsmonaten ist die maximale Bezugsdauer von einem Jahr
erreicht.
Für ältere Arbeitslose gelten allerdings Sonderregeln: Mit 50
Jahren und mindestens 30 Beitragsmonaten in den vergangenen fünf
Jahren gibt es 15 Monate Arbeitslosengeld. Für 55-Jährige mit
mindestens 36 Beitragsmonaten zahlt die Arbeitsagentur 18 Monate
lang, ab dem 58. Geburtstag gibt es die Leistung für 24 Monate,
sofern 48 Beitragsmonate gesammelt wurden.
dapd.djn/T2013031501578/rog/K2120/mwa
(Berlin)