Seit 2012 wird das Eintrittsalter für eine
Regel-Altersrente schrittweise heraufgesetzt. Mit dem Jahreswechsel
ist das Alter, ab dem es eine ungekürzte Altersrente gibt, auf 65
Jahre und zwei Monate gestiegen. Darauf weist das Internetportal
ihre-vorsorge.de hin.
Offenbach (dapd). Seit 2012 wird das Eintrittsalter für eine
Regel-Altersrente schrittweise heraufgesetzt. Mit dem Jahreswechsel
ist das Alter, ab dem es eine ungekürzte Altersrente gibt, auf 65
Jahre und zwei Monate gestiegen. Darauf weist das Internetportal
ihre-vorsorge.de hin.
Das gilt für alle Versicherten, für die kein Vertrauensschutz
besteht. Wer vorher in Rente geht – in der Regel ist das ab 63
Jahren möglich -, muss für jeden Monat, in dem er seine Rente vor
dem Erreichen seines regulären Rentenalters in Anspruch nimmt, einen
Abschlag von 0,3 Prozent seiner Altersbezüge in Kauf nehmen.
Die schrittweise Anhebung des Rentenalters wirkt sich auch auf
Neu-Erwerbsgeminderte aus. Sie bekommen ab 2013 eine abschlagsfreie
Erwerbsminderungsrente erst mit 63 Jahren und sieben Monaten. Anfang
2012 gab es die ungekürzte Rente noch mit 63 Jahren und einem Monat.
dapd.djn/T2013011702074/ome/K2120/rad
(Offenbach)