Die betriebliche Altersvorsorge wird angesichts
schrumpfender Rentenkassen immer wichtiger für eine ausreichende
Altersvorsorge. Das liegt vor allem an der Förderung: Denn die
betriebliche Altersvorsorge kann auf verschiedenen Wegen gefördert
werden.

Berlin (dapd). Die betriebliche Altersvorsorge wird angesichts
schrumpfender Rentenkassen immer wichtiger für eine ausreichende
Altersvorsorge. Das liegt vor allem an der Förderung: Denn die
betriebliche Altersvorsorge kann auf verschiedenen Wegen gefördert
werden.

Zum einen genießt sie eine Steuerfreistellung. So sind die
Beiträge für Betriebsrenten als Direktzusage oder aus einer
Unterstützungskasse grundsätzlich während der Sparphase steuerfrei.

Auch Direktversicherungen, Pensionskassen und -Fonds genießen ein
Steuerprivileg. Ihre Beiträge sind bis zu vier Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung – in
diesem Jahr sind das 2.784 Euro – steuerfrei und werden darüber
hinaus bis zu weiteren 1.800 Euro steuerfrei gestellt.

Daneben profitiert die betriebliche Altersvorsorge von der
Sozialversicherungsfreiheit: Bei Betriebsrenten gilt das erneut
unbegrenzt, für alle anderen Wege sind 2.784 Euro die Obergrenze.

Zwtl.: Nettoeinkommen einsetzen

Statt der beiden genannten Varianten kann bei
Direktversicherungen, Pensionskassen und -Fonds die
Riester-Förderung in Anspruch genommen werden. Die Beiträge werden
dann aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen gezahlt, und die
Sparer haben Anspruch auf die entsprechende Zulage sowie auf den
Sonderausgabenabzug. In diesem Fall wird also die betriebliche
Altersvorsorge mit der Riester-Förderung kombiniert.

Dabei ist der Wettbewerb der Versicherer auch bei der
betrieblichen Altersvorsorge groß. Entsprechend bemühen sich die
Anbieter, attraktive Angebote zu schnüren, die über eine reine
Rentenzahlung hinausgehen.

So bietet die Generali ein Paket, in dem Invaliditätsschutz in
Form einer Berufsunfähigkeit mit abgesichert werden kann – und das
ohne umfangreiche Gesundheitsprüfung, mit Nachversicherungsgarantie
und einem Endalter bis 67 Jahre. Solche Konditionen sind bei
klassischen Einzelverträgen nicht zu bekommen.

Andere Anbieter stellen die Rendite einer Direktversicherung in
den Vordergrund, etwa der Volkswohlbund. Durch die Wahl
verschiedener Risikoklassen kann der Antragsteller sein Geld zudem
renditestark in offensiven Fonds anlegen. Durch ein Ablaufmanagement
wird sichergestellt, dass der Kunde keine zu großen Risiken eingeht
und das Geld rechtzeitig in sichere Anlagen umgeschichtet wird, so
dass der gewünschte Anteil der eingezahlten Beiträge erhalten
bleibt.

Zwtl.: Steuerbelastung im Alter nicht vergessen

Die finanziellen Anreize von heute sind aber die Steuern von
morgen. Die verschiedenen Formen der Vorsorge werden unterschiedlich
besteuert. Betriebsrenten werden später – wie im Berufsleben der
Arbeitslohn – als „Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit“
behandelt und müssen voll versteuert werden. Abziehbar sind
lediglich ein Pauschalbetrag von 102 Euro, der Versorgungsfreibetrag
sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Beide Beträge werden
aber bis 2040 für jeden neuen Rentnerjahrgang gekürzt werden.

Für Pensionskassen, -Fonds oder Direktversicherung gelten andere
Regeln: Die Rente muss hier immer als „sonstige Einkünfte“
versteuert werden, wenn die Beiträge steuerfrei gestellt worden
waren oder die Rente durch das Riester-Modell gefördert wurde.
Außerdem kommen Vorsorgesparer mit diesen Modellen auch in den
Genuss der Steuerminderung durch den Versorgungsfreibetrag sowie
durch den bereits erwähnten Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag.

dapd.djn/T2013013001315/ome/K2120/rad

(Berlin)