Die Wechselbereitschaft bei der privaten
Haftpflichtversicherung ist begrenzt – kein Wunder, denn anders als
bei der Kfz-Police lässt sich kaum Geld sparen. Trotzdem sollten
Versicherte auch hier aufmerksam bleiben: In den vergangenen Jahren
haben sich die Versicherungsbedingungen enorm verändert, Altverträge
sollten deshalb auf den Prüfstand.
Berlin (dapd). Die Wechselbereitschaft bei der privaten
Haftpflichtversicherung ist begrenzt – kein Wunder, denn anders als
bei der Kfz-Police lässt sich kaum Geld sparen. Trotzdem sollten
Versicherte auch hier aufmerksam bleiben: In den vergangenen Jahren
haben sich die Versicherungsbedingungen enorm verändert, Altverträge
sollten deshalb auf den Prüfstand.
Zwtl.: Versicherungssumme anpassen
Standard sind heute Versicherungssummen von zehn Millionen Euro
für Sach- und Personenschäden. Auch der eigene Vertrag sollte
ausreichende Summen vorsehen. Zwar erscheinen solche Summen irreal
hoch, bei schweren Personenschäden aber können Renten- und
Schadenersatzzahlungen schnell Millionenbeträge erreichen.
Zwtl.: Allmählichkeitsschäden
Zum Streitfall können bei älteren Verträgen sogenannte
Allmählichkeitsschäden werden, weil sie oft nicht standardmäßig
mitversichert waren. Darunter fallen etwa Schäden, die nicht sofort
sichtbar werden, sondern sich erst entwickeln, beispielsweise
Wasserschäden.
Sind solche in der Praxis durchaus relevanten Schäden nicht
mitversichert, muss die private Haftpflichtversicherung auch nicht
einspringen. Es lohnt sich daher, die eigene Police zu überprüfen.
Zwtl.: Forderungsausfallversicherung nicht vergessen
Ein Forderungsausfallschutz als Bestandteil der privaten
Haftpflichtversicherung kann wichtig werden, wenn dem Versicherten
ein Schaden zugefügt wird, der Verursacher selbst aber nicht
versichert ist. Lassen sich in so einem Fall keine Ansprüche
realisieren, springt die Forderungsausfall-Police des Versicherten
ein.
Zwtl.: Internet-Schäden
Via Internet besteht das Risiko, aus Versehen Viren zu übertragen
und so erhebliche Schäden anzurichten. Solche Internet-Schäden
werden heute von der privaten Haftpflichtversicherung mit guten
Bedingungen abgedeckt.
Zwtl.: Hüten fremder Tiere
Wer mit einem Hund oder einem Pferd unterwegs ist, trägt das
Risiko der Haftung, wenn das Tier einen Unfall verursacht und keine
Hundehalterhaftpflicht besteht. Die private Haftpflichtversicherung
sollte deshalb in den Bedingungen das Risiko abdecken, das sich aus
dem Aufpassen auf fremde Tiere ergibt.
Zwtl.: Gefälligkeitsschäden mitversichern
Gefälligkeitsschäden sorgen schnell für Stress: Man gießt beim
Nachbarn die Blumen und beschädigt das Parkett mit übergelaufenem
Blumenwasser. Solche Schäden werden von älteren privaten
Haftpflichtversicherungen als Gefälligkeitsschäden nicht
mitversichert. Neue Verträge sehen dagegen eine bessere Regelung
vor. Hier lassen sich zumindest kleinere Schäden aus Gefälligkeiten
mitversichern.
dapd.djn/T2013020601397/ome/K2120/rad
(Berlin)