Privat Krankenversicherte können ihren Tarif
abspecken oder in eine günstigere Police beim gleichen Versicherer
wechseln. Die Stiftung Warentest zeigt in der März-Ausgabe der
Zeitschrift „Finanztest“, welche Möglichkeiten es gibt und was beim
Wechsel zu beachten ist.

Berlin (dapd). Privat Krankenversicherte können ihren Tarif
abspecken oder in eine günstigere Police beim gleichen Versicherer
wechseln. Die Stiftung Warentest zeigt in der März-Ausgabe der
Zeitschrift „Finanztest“, welche Möglichkeiten es gibt und was beim
Wechsel zu beachten ist.

Neben preiswerteren Neuangeboten des selben Versicherers und
reduzierten Leistungen kann auch ein Selbstbehalt den Beitrag
senken. Allerdings kann der Versicherte den Selbstbehalt später
nicht mehr reduzieren, der Wechsel sollte daher gut überlegt sein.

Möglich ist auch ein Tarifwechsel beim selben Versicherer. Das
Unternehmen muss auf Anfrage entsprechende Angebote machen.
Altkunden können dabei sowohl in die alten Bisex- als auch die neuen
Unisex-Tarife wechseln. Einen Weg zurück gibt es allerdings nicht:
einmal Unisex, immer Unisex.

Wechselt der Kunde den Tarif, muss die Gesellschaft ihm die für
den bisherigen Tarif angesparte Alterungsrückstellung anrechnen. Das
gilt auch für weitere erworbene Rechte. Zudem darf es keine neue
Gesundheitsprüfung geben. Anders ist das bei Mehrleistungen. Hier
kann der Versicherer nach einem Gesundheitscheck einen
Leistungsausschluss oder einen Risikozuschlag verlangen.

dapd.djn/T2013022201272/ome/K2120/rad

(Berlin)