Besitzt ein Gebäude zwei Wasserversorgungssysteme,
dann ist nur das System im Rahmen der Wohngebäudeversicherung
geschützt, welches das Gebäude mit der öffentlichen Wasserversorgung
verbindet. In einem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall
hatte das Haus zusätzlich ein älteres Wasserversorgungssystem, mit
dem früher Grundwasser genutzt wurde.

Hamm (dapd). Besitzt ein Gebäude zwei Wasserversorgungssysteme,
dann ist nur das System im Rahmen der Wohngebäudeversicherung
geschützt, welches das Gebäude mit der öffentlichen Wasserversorgung
verbindet. In einem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall
hatte das Haus zusätzlich ein älteres Wasserversorgungssystem, mit
dem früher Grundwasser genutzt wurde.

Da dieses System aber nicht mit dem System der öffentlichen
Wasserversorgung verbunden war, ist Wasser daraus nicht als
Leitungswasser anzusehen, entschieden die Richter. Ein Schaden ist
damit im Rahmen der Wohngebäudeversicherung nicht als
Leitungswasserschaden anzusehen.

(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Hamm I-20 U 107/12)

dapd.djn/T2013011602129/ome/K2120/rad

(Hamm)