Mehr als ein Drittel der
Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) hat für Rücklagen und laufende
Hausgelder keine sicheren Konten. Oft liegen die Gelder auf
sogenannten Treuhandkonten, die auf den Namen des Verwalters laufen.
Das bedeutet, dass seine Gläubiger das Konto pfänden können. Im Fall
seiner Insolvenz fällt es in die Insolvenzmasse.
Bonn (dapd). Mehr als ein Drittel der
Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) hat für Rücklagen und laufende
Hausgelder keine sicheren Konten. Oft liegen die Gelder auf
sogenannten Treuhandkonten, die auf den Namen des Verwalters laufen.
Das bedeutet, dass seine Gläubiger das Konto pfänden können. Im Fall
seiner Insolvenz fällt es in die Insolvenzmasse. Die Eigentümer
müssen dann ihre Rechte erst aufwendig geltend machen. Außerdem sind
Treuhandkonten schwer zu kontrollieren.
„Für die Eigentümer ist das wie Auto fahren ohne Sicherheitsgurt
und Airbag“, sagt die Geschäftsführerin des Verbraucherschutzvereins
„Wohnen im Eigentum“, Gabriele Heinrich. Sie empfiehlt
Wohnungseigentumsgemeinschaften, statt der Treuhandkonten offene
Fremdgeldkonten auf den Namen der WEG einzurichten. Kontoinhaber ist
dann die WEG. Das bietet mehr Sicherheit.
Offene Fremdgeldkonten sind pfändungs- und insolvenzsicher. Sie
erleichtern Wohnungseigentümern und Verwaltungsbeiräten die
Kontrolle über den Umgang des Verwalters mit ihrem Geld. „Viele
Kreditinstitute tun jedoch nichts für die Aufklärung der Eigentümer
über ihre Risiken und bieten heute noch Treuhandkonten an“,
kritisiert Heinrich. Darauf sollten sich WEG aber nicht einlassen.
dapd.djn/T2013021000447/kaf/K2120/mwo
(Bonn)