Verbraucher sind ab dem 1. August besser vor
Kostenfallen im Internet geschützt. Ab Mittwoch gilt die
„Button-Lösung“: Erst wenn der Internetnutzer eine Schaltfläche mit
den gut lesbaren Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder
entsprechenden eindeutigen Formulierungen anklickt, kommt ein
Vertrag zustande.
Berlin (dapd). Verbraucher sind ab dem 1. August besser vor
Kostenfallen im Internet geschützt. Ab Mittwoch gilt die
„Button-Lösung“: Erst wenn der Internetnutzer eine Schaltfläche mit
den gut lesbaren Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder
entsprechenden eindeutigen Formulierungen anklickt, kommt ein
Vertrag zustande.
Die neue gesetzliche Regelung ist für Bundesverbraucherministerin
Ilse Aigner (CSU) „ein Meilenstein gegen Abzocke im Internet“.
Bürger sollen auch nicht mehr in sogenannte Abofallen mit längeren
Vertragslaufzeiten geraten. Grundsätzlich gilt: Internetnutzer
müssen nur zahlen, wenn sie ihre Zahlungspflicht wirklich kennen.
(Informationen des Bundesverbraucherministeriums über
Kostenfallen:
http://url.dapd.de/nOm4s5 )
dapd.djn/T2012072750275/dapd/vf/bv
(Berlin)