Geringfügig Beschäftigte müssen sich ab 2013
auf versicherungsrechtlich bedeutsame Änderungen einstellen. Ab dem
Jahreswechsel dürfen sie bis zu 450 Euro monatlich in Minijobs
verdienen. Bisher sind höchstens 400 Euro monatlich erlaubt. Im Zuge
der Neuregelung soll auch die soziale Absicherung von Minijobbern
verbessert werden. Darauf weist das Online-Portal ihre-vorsorge.de
hin.
Offenbach (dapd). Geringfügig Beschäftigte müssen sich ab 2013
auf versicherungsrechtlich bedeutsame Änderungen einstellen. Ab dem
Jahreswechsel dürfen sie bis zu 450 Euro monatlich in Minijobs
verdienen. Bisher sind höchstens 400 Euro monatlich erlaubt. Im Zuge
der Neuregelung soll auch die soziale Absicherung von Minijobbern
verbessert werden. Darauf weist das Online-Portal ihre-vorsorge.de
hin.
Vor diesem Hintergrund soll die bisher freiwillige Möglichkeit,
den Rentenbeitrag des Arbeitgebers für Minijobs (derzeit 15 Prozent
des Verdiensts) auf den vollen Rentenbeitragssatz aufzustocken, für
Neuverträge ab dem kommenden Jahr zum Regelfall werden. 2013 wird
der volle Satz voraussichtlich 19,0 Prozent betragen. Ab dann
müssten Minijobber in gewerblichen Tätigkeiten generell 4,0 Prozent
ihres Monatsverdiensts an die Rentenversicherung abführen.
Nur bei einem ausdrücklichen Widerspruch des Minijobbers soll der
450-Euro-Job auch künftig sozialabgabenfrei bleiben. Das neue
Verfahren hat für künftige Minijobber durchaus Vorteile: So steht
ihnen nach ausreichend langer Versicherungszeit das komplette
Leistungspaket der Rentenversicherung offen. Dazu gehören etwa
Reha-Leistungen, der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und
der Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung.
( www.ihre-vorsorge.de )
dapd.djn/T2012100902940/ome/K2120/mhs
(Offenbach)