Arbeitnehmer, die ihren Rechtsanspruch auf die
unbezahlte sechsmonatige Pflegezeit nutzen, brauchen sich während
dieses halben Jahres keine Sorgen um ihre Arbeitslosenversicherung
zu machen. Wer länger pflegen muss und nicht von der neuen
Familienpflegezeit profitiert, muss selbst vorsorgen.
Berlin (dapd). Arbeitnehmer, die ihren Rechtsanspruch auf die
unbezahlte sechsmonatige Pflegezeit nutzen, brauchen sich während
dieses halben Jahres keine Sorgen um ihre Arbeitslosenversicherung
zu machen. Wer länger pflegen muss und nicht von der neuen
Familienpflegezeit profitiert, muss selbst vorsorgen. Um den
Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern, ist eine freiwillige
Weiterversicherung in der Arbeitslosenkasse möglich.
Grundsätzlich gibt es auch nach der Pflege nur dann
Arbeitslosengeld, wenn die sogenannte Anwartschaftszeit erreicht
wurde: Arbeitslose müssen in den zwei Jahren vor Beginn der
Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang versichert gewesen
sein.
Die Anwartschaftszeit lässt sich aber auch durch freiwillige
Einzahlungen erfüllen. Pflegepersonen, die sich für die sogenannte
Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung
entscheiden, zahlen derzeit 7,88 Euro pro Monat in West-
beziehungsweise 6,72 Euro in Ostdeutschland. Voraussetzung für die
Weiterversicherung ist, dass die Pflegetätigkeit mindestens 14
Wochenstunden in Anspruch nimmt.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Einkommen
im Bemessungszeitraum, also den zwölf Monaten vor Beginn der
Arbeitslosigkeit. Der Bemessungszeitraum wird auf 24 Monate
verlängert, wenn Versicherte im Jahr vor der Arbeitslosigkeit nur an
weniger als 150 Tagen ihr übliches Einkommen erzielt haben,
beispielsweise weil sie wegen ihrer Pflegeverpflichtungen nur in
Teilzeit oder gar nicht gearbeitet haben.
Zwtl.: Berechnung pauschal nach Qualifikationsstufen
Bei einer langfristigen Pflege kommen die geforderten 150 Tage
allerdings auch im verlängerten Zeitraum nicht zusammen. In diesen
Fällen wird das Arbeitslosengeld nicht einkommensabhängig, sondern
pauschal nach Qualifikationsstufen berechnet.
Ledige, kinderlose Versicherte in der niedrigsten der vier
Qualifikationsgruppen (ohne Ausbildung) können derzeit mit einem
Arbeitslosengeld von 746,40 Euro in West- beziehungsweise 636,90
Euro in Ostdeutschland rechnen. Akademiker kommen auf 1.322,70 Euro
(1.172,10 Euro in Ostdeutschland).
Ob sich die freiwillige Weiterversicherung lohnt, hängt letztlich
von der Dauer der Pflegetätigkeit ab. Ist die Pflege auf höchstens
zwölf Monate begrenzt, kann die Anwartschaftszeit auf das
Arbeitslosengeld unter Umständen auch ohne Weiterversicherung
erfüllt sein. Allerdings muss die Entscheidung schnell getroffen
werden: Ein Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung ist nur
innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der
Pflichtversicherungszeit möglich.
Weitere Hinweise zur freiwilligen Weiterversicherung gibt die
Bundesarbeitsagentur im Internet unter http://url.dapd.de/Gto0um .
dapd.djn/T2012090701833/rog/K2120/mwa
(Berlin)