Wer regelmäßig zu viel Alkohol trinkt,
gefährdet seinen Schutz durch die private Unfallversicherung. Das
geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor
(Aktenzeichen: 11 O 435/10).

Düsseldorf (dapd). Wer regelmäßig zu viel Alkohol trinkt,
gefährdet seinen Schutz durch die private Unfallversicherung. Das
geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor
(Aktenzeichen: 11 O 435/10).

Grundsätzlich verweigern Unfallversicherungen die Leistung, wenn
alkoholbedingt eine Bewusstseinsstörung eingetreten ist, die zu
einem Unfall geführt hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine
solche Störung gegebenenfalls nur wenige Sekunden gedauert hat. Vor
Gericht wird bei unklaren Sachverhalten eine Vielzahl von
Indikatoren herangezogen, um das Vorliegen einer Bewusstseinsstörung
bejahen oder verneinen zu können.

Schlechte Karten haben dabei Versicherte, wenn im Zusammenhang
mit einem Unfall festgestellt wird, dass sie an einer chronischen
Alkoholerkrankung leiden und zum Zeitpunkt des Unfalls desorientiert
und durch den Alkoholkonsum erheblich beeinträchtigt waren. Das
führte im vorliegenden Fall dazu, dass die erlittene Verletzung beim
Versicherten als Folge einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung
eingestuft wurde, so dass die Versicherung nicht zahlen musste.

dapd.djn/T2013020401351/ome/K2120/rad

(Düsseldorf)