Auto- und Motorradfahrer in Frankreich
müssen seit 1. Juli einen Alkohol-Schnelltester mitführen. Das gilt
ebenso für Besucher des Landes. Und die Prüfgeräte müssen der
französischen Norm entsprechen. Darauf verweist der Auto- und
Reiseclub Deutschland (ARCD) in Bad Windsheim. Beim Kauf sollte
deshalb darauf geachtet werden, dass die Packung mit der Kennziffer
NF X 20-702 versehen ist.
Bad Windsheim (dapd). Auto- und Motorradfahrer in Frankreich
müssen seit 1. Juli einen Alkohol-Schnelltester mitführen. Das gilt
ebenso für Besucher des Landes. Und die Prüfgeräte müssen der
französischen Norm entsprechen. Darauf verweist der Auto- und
Reiseclub Deutschland (ARCD) in Bad Windsheim. Beim Kauf sollte
deshalb darauf geachtet werden, dass die Packung mit der Kennziffer
NF X 20-702 versehen ist. Nur diese entspreche den französischen
Richtlinien.
Da die für Frankreich zugelassenen Tester in Deutschland
voraussichtlich erst im Spätsommer erhältlich sein werden, sollten
die Tester direkt nach der Einreise nach Frankreich gekauft werden.
Reisende müssen allerdings erst ab November 2012 mit einem Bußgeld
rechnen, wenn sie bei einer Kontrolle keinen Schnelltester vorweisen
können.
dapd.djn/T2012072401201/nom/K2120/mwa
(Bad Windsheim)