Die Allianz Lebensversicherung will als Folge
eines Urteils zu unwirksamen Vertragsklauseln Entschädigungen von
insgesamt bis zu 117 Millionen Euro an betroffene Kunden zahlen. Das
sagte ein Allianz-Sprecher am Dienstag in Stuttgart.

Stuttgart (dapd). Die Allianz Lebensversicherung will als Folge
eines Urteils zu unwirksamen Vertragsklauseln Entschädigungen von
insgesamt bis zu 117 Millionen Euro an betroffene Kunden zahlen. Das
sagte ein Allianz-Sprecher am Dienstag in Stuttgart. Die Allianz
habe eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH)
zurückgezogen, nachdem auch andere Versicherer dort im vergangenen
Jahr unterlegen waren, erklärte der Sprecher.

Damit akzeptiert die Allianz ein Urteil des Oberlandesgerichts
Stuttgart vom August 2011, in welchem die Richter Vertragsklauseln
etwa zum Rückkaufwert und zu Stornokosten von Lebens- und
Rentenversicherungen für unwirksam erklärt hatten (AZ 2 U 138/10).
Das Gericht beanstandete die falsche Abrechnung von Policen.

Betroffen von der Entscheidung sind dem Allianz-Sprecher zufolge
etwa 900.000 Versicherungen, die von Mitte 2001 bis Ende 2007
abgeschlossen wurden. Kunden mit weiter laufenden Verträgen würden
etwa mit höheren Leistungen entschädigt, erklärte der Sprecher. Die
beanstandeten Vertragsklauseln seien inzwischen korrigiert worden.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Das Stuttgarter
Gericht entschied im August 2011 im Sinne der Verbraucherschützer
und ließ eine Revision beim BGH nicht zu. Dagegen legte die Allianz
Beschwerde ein. Da der BGH aber inzwischen auch Vertragsklauseln des
Deutschen Rings und der Generali gekippt hatte, entschied sich die
Allianz nach Angaben des Sprechers zur Rücknahme der Beschwerde.

dapd.djn/T2013010801758/por/pon

(Stuttgart)