Zum 19. Januar werden neue EU-Führerscheine
eingeführt. Sie gelten fortan 15 Jahre lang. Danach muss man sich
einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Fahr- oder medizinische
Prüfungen sind damit nicht verknüpft. Der neue Führerschein im
Scheckkartenformat ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Zum einen
soll durch den Umtausch Führerscheinfälschern das Handwerk gelegt
werden.

München (dapd). Zum 19. Januar werden neue EU-Führerscheine
eingeführt. Sie gelten fortan 15 Jahre lang. Danach muss man sich
einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Fahr- oder medizinische
Prüfungen sind damit nicht verknüpft. Der neue Führerschein im
Scheckkartenformat ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Zum einen
soll durch den Umtausch Führerscheinfälschern das Handwerk gelegt
werden. Zum anderen ist es Ziel der Neuregelung, ein EU-weites
Fahrerlaubnisregister zu errichten, um so den sogenannten
Führerschein-Tourismus zu erschweren.

Der ADAC in München weist darauf hin, dass alle Dokumente, die
vor dem Stichtag ausgegeben wurden, erst mit Wirkung zum 19. Januar
2033 ihre Gültigkeit verlieren und neu ausgestellt werden müssen.
„Deshalb ist es nicht nötig, einen bisher gültigen Führerschein in
den nächsten Tagen kurzfristig noch umzutauschen“, erläutert
ADAC-Mitarbeiterin Katharina Bauer.

Unerlässlich ist der Umtausch jedoch, wenn wegen einer Fernreise
ein internationaler Führerschein erforderlich ist. Dieser kann nur
für Inhaber eines neuen Scheckkartenführerscheins ausgestellt
werden.

Wer schon jetzt ein neues Dokument im Scheckkartenformat haben
möchte, hat keinen großen Aufwand: Die Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 24 Euro bei der ausstellenden Behörde einzahlen sowie den alten
Führerschein und ein neues Foto vorlegen.

dapd.djn/T2013011500452/nom/K2120/mwa

(München)