Bankkunden in Deutschland dürfen noch für eine
Übergangszeit bis Februar 2016 weiter die vertrauten Kontonummern
und Bankleitzahlen für den inländischen Zahlungsverkehr nutzen. Das
sieht das Begleitgesetz zum neuen Europäischen Verfahren über
Banküberweisungen und Lastschriften (SEPA) vor, das der Bundesrat am
Freitag billigte.
Berlin (dapd). Bankkunden in Deutschland dürfen noch für eine
Übergangszeit bis Februar 2016 weiter die vertrauten Kontonummern
und Bankleitzahlen für den inländischen Zahlungsverkehr nutzen. Das
sieht das Begleitgesetz zum neuen Europäischen Verfahren über
Banküberweisungen und Lastschriften (SEPA) vor, das der Bundesrat am
Freitag billigte. Ab Februar 2014 sind eigentlich europaweit
einheitliche Kontonummern Pflicht, die 22stelligen internationalen
Zahlungskontonummern IBAN (International Bank Account Number).
Das SEPA-Begleitgesetz hatte in den vergangenen Monaten wegen
einer Regelung Schlagzeilen gemacht, die nur an das Gesetz angedockt
worden war: Abschläge bei Lebensversicherungen. Doch die umstrittene
Regelung, Verbraucher nur im reduzierten Umfang an den
Bewertungsreserven der Lebensversicherer zu beteiligen, wurde im
Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern aus dem Gesetz
gestrichen.
Die Bundesregierung soll jetzt die freien Rückstellungen der
Versicherer über eine Verordnung neu regeln. So soll ein besserer
Ausgleich zwischen Alt- und Neukunden gewährleistet werden.
dapd.djn/T2013030151422/vf/mpi
(Berlin)