Ein Fehler des Bundesjustizministeriums führt
dazu, dass frühere unklar formulierte Belehrungen des Kunden über
sein Widerrufsrecht weiterhin gültig sind. Der Bundesgerichtshof
(BGH) hat in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung die
Belehrung in einem Pkw-Leasingvertrag aus dem Jahr 2006 für wirksam
erklärt.

Karlsruhe (dapd). Ein Fehler des Bundesjustizministeriums führt
dazu, dass frühere unklar formulierte Belehrungen des Kunden über
sein Widerrufsrecht weiterhin gültig sind. Der Bundesgerichtshof
(BGH) hat in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung die
Belehrung in einem Pkw-Leasingvertrag aus dem Jahr 2006 für wirksam
erklärt.

Die Widerrufsbelehrung widerspreche zwar dem Gebot der Klarheit.
Da der Text aber genau der bis Juni 2010 geltenden Empfehlung des
Bundesministeriums der Justiz folgte, ist die an sich mangelhafte
Belehrung dennoch wirksam, wie der BGH zur Begründung ausführte.

Ein Kunde, der 2006 ein Auto geleast hatte, kann den Vertrag
nicht widerrufen und muss rund 19.000 Euro bezahlen.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 378/11)

(Zusammenfassung bis 1600, 30 Zeilen)

dapd.djn/T2012081502540/uk/pon

(Karlsruhe)