Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) will
Einwegflaschen besser kennzeichnen. Damit Kunden besser darüber
informiert seien, ob sie Ein- oder Mehrwegflaschen kaufen, solle es
künftig eine Art Warnhinweis für umweltschädliche Einwegflaschen und
-dosen geben, berichtete das Hamburger Nachrichtenmagazin „Der
Spiegel“ am Sonntag.
Berlin (dapd). Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) will
Einwegflaschen besser kennzeichnen. Damit Kunden besser darüber
informiert seien, ob sie Ein- oder Mehrwegflaschen kaufen, solle es
künftig eine Art Warnhinweis für umweltschädliche Einwegflaschen und
-dosen geben, berichtete das Hamburger Nachrichtenmagazin „Der
Spiegel“ am Sonntag. Dies richtet sich vor allem gegen die als
umweltschädlich geltenden PET-Flaschen, die trotz Pfand nach
einmaligem Gebrauch vernichtet werden. Das Ministerium bestätigte
den Bericht auf dapd-Anfrage.
Die „mangelnde Unterscheidbarkeit von bepfandeten Ein- und
Mehrwegverpackungen“ sei ein wesentlicher Grund für den Rückgang
ökologisch vorteilhafter Mehrwegflaschen, heißt es in einem Entwurf
für eine Verordnung, aus der das Magazin zitierte. Der Handel solle
daher verpflichtet werden, „produktspezifische, deutlich sicht- und
lesbare Informationstafeln oder -schilder“ anzubringen. „Die
Hinweise müssen in Gestalt und Schriftgröße mindestens der
produktspezifischen Preisauszeichnung entsprechen“, heißt es weiter.
Bereits 2009 hatte der damalige Umweltminister Sigmar Gabriel
(SPD) einen Vorschlag für die Kennzeichnung von Einwegflaschen
vorgelegt, der jedoch an den Bedenken der EU-Kommission gescheitert
war. Anders als Gabriel setzt Altmaier daher nun auf die
Kennzeichnung im Handel und nicht der Flaschen.
Von der Neuregelung betroffen sind dem „Spiegel“ zufolge nicht
nur Supermärkte und Discounter, sondern auch Tankstellen, Kioske,
Imbisse und Bäckereien – insgesamt 125.000 Unternehmen in
Deutschland. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dapd gab es
bereits Gespräche zwischen Ministerium und Vertretern der
Handelsverbände. In Altmaiers Haus geht man daher davon aus, dass
die vorgeschlagene Lösung sowohl mit EU-Recht vereinbar ist, als
auch vom Handel mitgetragen wird.
dapd.djn/T2012110400629/nsc/fgr
(Berlin)